Wichtige Änderungen bei Info.Mail und Sponsoring.Mail

Info.Mail und Sponsoring.Mail


Diese Änderungen kommen ab 1. Oktober 2025 auf uns zu

Alle Info.Mail und Sponsoring.Mail Sendungen müssen ab 1. Oktober 2025 verpflichtend bei der Österreichischen Post AG digital avisiert werden, unabhängig von der Anzahl der aufzugebenden Sendungen. Zusätzlich muss ein digitales Sendungsmuster im Zuge des Avisos über eine post-lizenzierte Versandsoftware hochgeladen werden. Ohne digitales Aviso können Info.Mail und Sponsoring.Mail Sendungen ausschließlich zum Brieftarif aufgegeben werden.

Sobald das Sendungsmuster hochgeladen und das Aviso abgeschlossen ist, erhalten wir eine Bestätigung per E-Mail. Fällt die Prüfung positiv aus, dürfen wir Ihre Sendung wie geplant aufliefern. Der Vorteil: wir bekommen eine verbindliche Rückmeldung zur Produktkonformität vor der Auflieferung, die Erstellung aller Versanddokumente erfolgt vollautomatisch und wird per E-Mail versendet.

Gerne übernehmen wir im Zuge der Auftragsabwicklung das verpflichtende Aviso.

Fragen und Antworten

Wir haben einige wichtige Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst:

Welche Tools stehen für ein digitales Aviso zu Verfügung?

Für das Aviso Ihrer Sendungen stehen diese postlizenzierten Versandtools zur Verfügung: Post Versandtool, Post Versandmanager Online (kurz PVM Online), Post Versandmanager Pro (kurz PVM Pro).

Ist es möglich ein Aviso ohne hochgeladenes digitales Sendungsmuster abzusetzen?

Nein, ein Aviso-Abschluss ohne Sendungsmuster ist nach 1.10.2025 bei den Produkten Info.Mail und Sponsoring.Mail nicht möglich.

Welches Format muss das Sendungsmuster aufweisen?

Die hochgeladenen Dateien (vollständige Aussendung inkl. aller Sendungsbestandteile) müssen in lesbarer Qualität sein, mögliche Dateiformate: .pdf, .jpeg, .jpg, .png, .gif.

Wie sieht es aus mit Datenschutz?

Die Übermittlung des digitalen Sendungsmusters darf keine personenbezogenen Daten enthalten. Eine Echtadressierung im Sinne von personalisierten Adressen ist nicht notwendig und aus Datenschutzgründen auch nicht gewünscht. Die DSGVO ist somit nicht anzuwenden.

Welche Sendungsbestandteile sind beim Upload der Mustersendung relevant?

Das Hochladen der vollständigen Aussendung inkl. aller Sendungsbestandteile ist verpflichtend. Es müssen also Sendung, Umhüllung (z.B. Kuvert), Beilagen und Beigaben hochgeladen werden.

Sind Freimachungsvermerke relevant für die Mustersendung?

Ja, auch der Freimachungsvermerk ist relevant und muss in der Mustersendung berücksichtigt werden.

Noch Fragen?

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Zögern Sie nicht, bei Ihrem Kundenbetreuer nachzufragen – wir sind ein geprüfter Post Service Experte.

Das Zertifikat zum „Geprüften Post Service Experten“ ist für Kunden der beste Beweis, dass sie dem Dienstleister und dessen hochwertigen Leistungen vertrauen und Qualität erwarten können.

➔ Weitere Infos zur Änderungen bei Info.Mail und Sponsoring.Mail Sendungen finden Sie auch auf der Website der Post: post.at/g/c/agb2025

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