EUDR: Verschiebung und Reduktion der Sorgfaltspflichten in Sicht


Das Europäische Parlament hat letzte Woche einer erneuten Verschiebung der umstrittenen Entwaldungsverordnung (EUDR) zugestimmt. Damit schließt es sich der Linie des Europäischen Rates an, der den Beginn der Verordnung ebenfalls um ein Jahr auf 2027 verschieben will.

Nachdem Ende Oktober ein Vorschlag zur Reduktion der Anzahl an Sorgfaltspflichtenerklärungen von der Europäischen Kommission vorgelegt wurde, hatte der Rat kürzlich zusätzlich eine weitere Verschiebung der Entwaldungsverordnung gefordert. Nun hat das Parlament nachgezogen und unterstützt den Rat darin, die EUDR um ein weiteres Jahr zu verschieben und den Unternehmen die Möglichkeit zur Anpassung ihrer teilweise bereits ausgereiften Prozesse zu geben. Auch werden Vereinfachungen bei den Sorgfaltspflichten unterstützt.

Der Hintergrund

Die EUDR verpflichtet Unternehmen, bei jedem Verarbeitungsschritt von Holz und Holzprodukten nachzuweisen, dass kein Entwaldungsrisiko besteht – vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt. Dies betrifft natürlich auch die Papierindustrie, Druckereien und weiterverarbeitende Betriebe. Das Problem: Unternehmen müssen sich laufend freibeweisen – In der Praxis führt das zu einem hohen Bürokratieaufwand. Durch Vermischungen auf Lagerplätzen und in der Weiterverarbeitung müssten tausende Referenznummern verwaltet und weitergegeben werden – bei jedem Bearbeitungsschritt, jeder Lieferung, jedem Produkt. Die so entstehende Datenflut ist immens und schwer überprüfbar.

Überarbeitung als Ziel

Bundesminister (BMLUK) Norbert Totschnig zeigt sich erfreut: „Die Positionierungen von Rat und Europäischen Parlament sind wichtige Weichenstellungen auf dem Weg zu einer Verschiebung und Überarbeitung dieser überschießenden Verordnung. Ich habe von Anfang an klargemacht, dass die EUDR in ihrer ursprünglichen Form kleine und mittelgroße heimische Betriebe überrollt hätte.“

„Das Europäische Parlament macht den Weg frei, um die Entwaldungsverordnung wenigstens ansatzweise praktikabel umsetzen zu können“, kommentiert Dr. Erlfried Taurer, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie Österreichs, die Abstimmung im Europäischen Parlament. Taurer weiters: Rat und Parlament sprechen sich gemeinsam dafür aus, die Anwendung der EUDR um zwölf Monate zu verschieben. Zudem fordern Rat und Parlament, auf das extrem aufwändige Weiterleiten von Referenznummern in der gesamten Lieferkette zu verzichten. Dies verringert tatsächlich den bürokratischen Aufwand der EUDR für unsere Mitglieder, ohne das wichtige Ziel der Bekämpfung der weltweiten Entwaldung zu gefährden.“

Wie geht es weiter?

Nun beginnt der Trilog zwischen Europaparlament, Rat und EU-Kommission. Dabei müssen alle drei Institutionen eine gemeinsamen Kompromiss ausverhandeln. Gelingt dies nicht, würde mit Beginn kommenden Jahres automatisch die EUDR in ihrer ursprünglichen Form schlagend werden.

Quelle: www.ots.at

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